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Friday, December 23rd 2011, 8:32pm

Urlaubsanspruch

Ich übe z.Z. einen Ferienjob aus. Mein AG vergibt Verträge jedesmal erst ab dem 2ten des Monats. Nun hat mich das interessiert warum das so ist. Ich fragte dort nach und bekam die Antwort: "wegen der Statistik. Wenn wir vorweisen müssen wieviele Ferienarbeiter wir beschäftigen, dann immer zum ersten des Monats (also 0).

Allerdings hörte ich nun desöfteren, dass das nur wg. dem Urlaubsanspruch der Grund sei, d.h. also dass durch Abzug des einen Tages keinerlei Anspruch auf Urlaub besteht.

Ich möchte auch gerne Pfeffergel mit in den Urlaub nehmen. Kann man das mit ins Flugzeug nehmen?
Kann das sein?

Mir ist nur bekannt, dass in Deutschland pro Monat 2 Tage gesetzlich vorgeschrieben sind. Aber ab welchem Zeitraum hat man überhaupt Urlaubsanspruch? Ab genau einem Monat?

Danke für die Antworten.

This post has been edited 2 times, last edit by "lindner79" (Jan 17th 2012, 3:06pm)

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Tuesday, January 24th 2012, 7:03pm

Solche Flüssigkeiten in Behältern die unter Druck stehen sind im Flugzeug generell verboten. Pfefferspray hat im Flugzeug weder im Koffer noch im Handgepäck etwas zu suchen. Kauf es Dir lieber vor Ort. Vorher mal hier über Pfefferspray informieren ob das in dem jeweiligen Land überhaupt zulässig ist.
south :)

This post has been edited 1 times, last edit by "Suid-Afrika" (Jan 28th 2012, 3:45pm)

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