Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn

Ab wann der Bahn-Reisende ein Recht auf Entschädigung hat, verrät dieser Artikel

Wer mit der Deutschen Bahn reist, wird das kennen – die Anzeige oder Durchsage, dass der gebuchte Zug sich verspätet oder gar ganz ausfällt. Die Gründe sind vielfältig – von Störungen der Oberleitung, über Personen auf der Fahrbahn, defekten Zügen oder ungünstigen klimatischen Bedingungen ist alles dabei.

Verspätungen unter 20 Minuten müssen hingenommen werden

Ab wann kann man als Fahrgast der Deutschen Bahn seine Rechte geltend machen? Das Fragen sich wahrscheinlich täglich viele Reisende, die auf ihren Zug warten müssen. Hier die Antworten:

Ab 20 Minuten Verspätung im Nahverkehr

Verspätet sich der Zug im Nahverkehr (Regionalbahn/Schnellzug) um mindestens 20 Minuten darf der Reisende einen anderen Zug nutzen – auch einen IC oder ICE. Die alte Zuganbindung entfällt in diesem Fall.

Voraussetzung: Der Reisende muss über ein Nahverkehrsticket (ausgenommen sind  ermäßigte Fahrkarten wie das Wochenendticket oder das Quer-durchs-Land-Ticket) verfügen. Das Ticket für den neuen Zug muss vom Reisenden erst einmal selbst bezahlt werden. Später wird der Betrag von der Deutschen Bahn erstattet. Diese Regelung gilt nicht für reservierungspflichtige Züge wie dem ICE Sprinter.

Ab 60 Minuten Verspätung

Wenn sich der gebuchte Zug um 60 Minuten verspätet, hat der Reisende folgende Möglichkeiten:

  • Er kann einen anderen Zug zu wählen.
  • Er kann von der geplanten Reise zurückzutreten.
  • Er kann die Reise unterwegs abbrechen und sich einen Anteil oder den kompletten Preis des Tickets erstatten lassen.

Wer sich den Preis erstatten lassen möchte, hat folgende Rechte:

  • Trifft der Reisende aufgrund einer Zugverspätung am Ziel mindestens 60 Minuten zu spät ein, steht ihm eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent zu.
  • Bei einer mindestens 60-minütigen Verspätung des Zuges, dessen planmäßige Ankunftszeit zwischen 0-5 Uhr nachts liegt, kann der Reisende sogar auf ein alternatives Verkehrsmittel wie ein Taxi oder einen Bus zurückgreifen. In diesem Fall werden von der Bahn maximal 80 Euro erstattet.
  • Ist die Weiterfahrt am selben Tag unzumutbar, erstattet die Bahn auch eine Hotelübernachtung (maximal 80 Euro)

Voraussetzungen: Um den vollen Preis erstattet zu bekommen, muss der Reisende nachweisen, dass seine ursprünglichen Reisepläne hinfällig geworden sind. Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Tickets, Nahverkehrstickets und Quer-durchs-Land-Tickets sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Sie werden pauschal mit 1,50 Euro (2,25 Euro in der 1. Klasse) entschädigt. Aber: Die Deutsche Bahn zahlt erst Entschädigungen ab einem Wert von 4 Euro aus. Reisende müssen n diesem Fall also erst einmal Verspätungen „sammeln“, um sie erstattet zu bekommen. Wer ein Wochen- oder Monatsticket besitzt, kann Verspätungen erst nach Ablauf der Laufzeit geltend machen. Inhaber einer Bahncard 100 werden mit 10 Euro in der 2. und 15 Euro in der 1. Klasse entschädigt.

Ab 120 Minuten Verspätung

Verspätet sich der Zug um zwei Stunden hat man neben den Fahrgastrechten, die einen bei einer 60-minütigen Verspätung zustehen auch das Recht, 50 Prozent des Fahrpreises zurück zu bekommen. Zudem haben Reisende ein Anrecht auf kalte und warme Getränke und eine Mahlzeit.

Gründe für Verspätung

Die Gründe für die Verspätung sind in der Regel irrelevant. Egal ob technische Probleme, Personen auf der Fahrbahn oder defekte Züge – der Fahrgast hat immer Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung. Das gilt auch bei  Fällen von höherer Gewalt, also Streiks oder schlechten Wetterbedingungen.

Was man für die Entschädigung bereithalten sollte

Um die entsprechende Entschädigung zu erhalten, sollte der Reisende sich die Verspätung schriftlich bestätigen lassen. In der Regel geschieht dies durch den Zugbegleiter oder durch Mitarbeiter an den DB Informationsstellen (bis 5 Tage nach Verspätung) sowie den DB Reisezentren (bis zu 1 Jahr nach Verspätung).

Zudem muss ein Fahrgastrechte-Formular ausgefüllt werden. Zusammen mit der Fahrkarte und der Bestätigung der Verspätung wird das Ganze in einem DB Reisezentrum an einem Bahnhof abgegeben. Beträgt die Entschädigung mehr als 4 Euro, wird diese dort direkt ausgezahlt.

Wer eine Streckenzeitkarte, eine  BahnCard 100, ein Schönes-Wochenende-Ticket, ein Quer-durchs-Land-Ticket oder ein Länder-Ticket besitzt, bekommt  die Entschädigung nur über das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt erstattet. Dafür müssen das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular sowie eine Kopie des Tickets an das Servicecenter Fahrgastrechte geschickt werden.

Wichtig: Entschädigungen und Erstattungen können in Form eines Gutscheines der Deutschen Bahn oder als Geldbetrag ausgezahlt werden.

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