Sonne, Strand und Ungeziefer: Reisemängel geltend machen

Tipps & Tricks wie man Reisemängel geltend machen kann

Der Urlaub soll die schönste Zeit im Jahr sein. Sonne, Strand und Meer sollen für Spaß, Ruhe und Entspannung sorgen. Doch was, wenn der Urlaub zum Gruseltrip wird? Dreckige Hotelzimmer, schlechtes Essen, entfallener Shuttle-Service sind nur einige von vielen Mängeln, die am Urlaubsort für eine böse Überraschung sorgen. Es gilt: Verläuft die gebuchte Pauschalreise nicht wie vom Reiseveranstalter angeboten, hat der Reisende das Recht, den Reisepreis im Nachhinein zu mindern beziehungsweise eine Entschädigung zu fordern.

Die Top 3 der Reisemängel

Liegt ein Reisemangel vor kann man durchaus seine Ansprüche geltend machen

Erhebliche Mängel gibt es viele. Zu den häufigsten gehören jedoch eine dreckige Unterkunft, Lärmbelästigung durch Baustellen direkt vor dem Hotel oder durch zu laute Musik in der Hotelanlage sowie schlechter Service.

Wer solchen oder anderen Mängeln am Urlaubsort begegnet, hat das Recht auf Entschädigung. Das ist aber leider nicht so einfach. Kein Reiseveranstalter gibt eigene Mängel gerne zu. Immerhin wurde die Anlage mit großer Wahrscheinlichkeit im Katalog oder im Internet deutlich attraktiver dargestellt. Oftmals zieht sich der Prozess, die Reisekosten – oder einen Teil davon – erstattet zu bekommen, über mehrere Wochen oder Monate. In manchen Fällen endet der ganze Stress und Aufwand für den Geschädigten sogar erfolglos.

Reisemängel dokumentieren

Um Reisemängel geltend zu machen, sollten daher folgende Punkte beachtet werden:

  • Reisemängel sofort der Reiseleitung vor Ort melden
  • Mängel in einer Mängelliste protokollieren
  • Fotos oder Videos von den Reisemängeln machen
  • Zeugen suchen, die über dieseleben Mängel klagen (Adressen-Austausch nicht vergessen)
  • Bei Flugausfall oder –verspätung dies von der Airline schriftlich bestätigen lassen

Oft hilft nur noch der Anwalt

Wer diese Schritte befolgt, hat bessere Chancen, seinen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. In vielen Fällen hilft jedoch nur noch ein Anwalt weiter. Das ist wiederum mit hohen Kosten verbunden – ganz zu schweigen von den Nerven und der Zeit, die bei solch einem Prozess drauf gehen. Doch auch mit einem Anwalt hat man keine Garantie auf Erfolg.

Es ist ratsam, seine Rechte bereits vor der Reise im Internet zu recherchieren. Einen kostenlosen und unverbindlichen Rechtscheck kann man zum Beispiel auf stress-im-urlaub.de machen.

Entschädigung

Je nach Mangel steht dem Reisenden eine Reisepreisminderung und Schadensersatz zu. Abzuraten ist hingegen von der Annahme von Reisegutscheinen als Entschädigung. Solche Gutscheine sind in der Regel minderwertig und decken nicht annährend den Preis, der dem Geschädigten zustehen würde. Besonders achtsam sollte man sein, wenn die Gutscheine vom selben Reiseveranstalter angeboten werden, der bereits schon das Hotel – trotz der Mängel – an den Touristen gebracht hat.

Frankfurter Tabelle

Die Frankfurter Tabelle gibt einen Überblick, welche Entschädigung Reisenden bei welchen Mängeln zusteht. Die Tabelle wurde vom Landgericht Frankfurt in den 1980er Jahren entwickelt. Aufgebaut wurde die Tabelle durch Urteile des Landgerichts Frankfurt. Die angegebenen Prozentsätze dienen als Orientierung. Die Gerichte sind bei der Beurteilung ihrer Fälle jedoch nicht an die Frankfurter Tabelle gebunden und können individuell entscheiden.

Der in der Tabelle aufgeführte Prozentsatz pro Mängel wird vom Gesamtreisepreis inklusive Transportkosten erhoben. Liegen mehrere Mängel vor, addieren sich die Prozentsätze. Wird die gebuchte Reise durch die Gesamtheit der einzelnen Mängel so stark beeinträchtigt, hat der Reisende einen Anspruch, den vollen Reisepreis zurück zu fordern (§651 f Abs. 2 BGB).

Eine Kündigung des Reisevertrags ist dann rechtens, wenn Mängel von mindestens 20 Prozent vorliegen (§ 651e Abs. 1 BGB). Wer die Reise unter diesem Grund abbricht, hat das Recht, auf Kosten des Veranstalters nachhause gebracht zu werden.

Unterkunft

Mängel

 

Minderung in %

 

Bemerkung

Andere Unterkunft als gebucht

 

10-25                

 

je nach Entfernung

Abweichende Lage der Unterkunft (größere Strandentfernung)

 

5-15

 

 

Abweichende Art der Unterkunft im gebuchten Hotel (Hotelzimmer statt Ferienwohnung)

 

5 - 10

 

 

Abweichende Art der Zimmer

 

 

 

entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden.

- Doppelzimmer statt Einzelzimmer

 

20

 

 

- Dreibettzimmer statt Einzelzimmer

 

25

 

 

- Dreibettzimmer statt Doppelzimmer

 

20-25

 

 

- Vierbettzimmer statt Doppelzimmer

 

20-30

 

 

Mängel in der Ausstattung des Zimmers

 

 

 

 

- zu kleine Fläche

 

5-10

 

 

- fehlender Balkon

 

5-10

 

bei Zusage / je nach Jahreszeit

- fehlender Meerblick

 

5-10

 

bei Zusage

- fehlendes eigenes Bad/WC

 

15-25

 

bei Zusage

- fehlendes eigenes WC

 

15

 

 

- fehlende eigene Dusche

 

10

 

bei Zusage

- fehlende Klimaanlage

 

10-20

 

bei Zusage / je nach Jahreszeit

- fehlendes Radio/TV

 

5

 

bei Zusage

- zu geringes Mobiliar

 

5-15

 

 

- Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)

 

10-50

 

 

- Ungeziefer

 

10-50

 

 

Ausfall von Versorgungseinrichtungen

 

 

 

 

- Toilette

 

15

 

 

- Bad/Warmwasserboiler

 

15

 

 

- Stromausfall/Gasausfall

 

10-20

 

 

- Wasser

 

10

 

 

- Klimaanlage

 

10-20

 

je nach Jahreszeit

- Fahrstuhl

 

5-10

 

je nach Stockwerk

Service

 

 

 

 

- vollkommener Ausfall

 

25

 

 

- schlechte Reinigung

 

10-20

 

 

- ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher)

 

5-10

 

 

Beeinträchtigungen

 

 

 

 

- Lärm am Tage

 

5-25

 

 

- Lärm in der Nacht

 

10-40

 

 

- Gerüche

 

5-15

 

 

Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen)

 

20-40

 

je nach Art der Prospektzusage, zum Beispiel bei einem Kururlaub

Verpflegung

Mängel

Minderung in %

Bemerkung

Vollkommener Ausfall

50

 

Inhaltliche Mängel

 

 

- Eintöniger Speisezettel

5

 

- Nicht genügend warme Speisen

10

 

- Verdorbene / ungenießbare Speisen

20-30

 

Service

 

 

- Selbstbedienung (statt Kellner)

10-15

 

- Lange Wartezeiten

5-15

 

- Essen in Schichten

10

 

- Verschmutzte Tische

5-10

 

- Verschmutztes Geschirr, Besteck

10-15

 

- Fehlende Klimaanlage im Speisesaal

5-10

bei Zusage

 

Transport

Mängel

Minderung in %

Bemerkung

Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus

5+

Für jede weitere Stunde Verspätung erhalten Sie 5% des durchschnittlichen Tagespreises der Reise zurück

Ausstattungsmängel

 

 

- niedrigere Klasse

10-15

 

- erhebliche Abweichung vom normalen Standard

5-10

 

Service

 

 

- Verpflegung

5

 

- Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.)

5

 

Auswechslung des Transportmittels

der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis

 

Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel

Kosten des Ersatztransportmittels

 

Sonstiges

Mängel

Minderung in %

Bemerkung

Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool

10-20

bei Zusage

Fehlendes Hallenbad

 

bei Zusage, soweit nach Jahreszeit benutzbar

a) bei vorhandenem Swimmingpool

10

 

b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool

20

 

Fehlende Sauna

5

bei Zusage

Fehlender Tennisplatz

5-10

bei Zusage

Fehlendes Mini-Golf

3-5

bei Zusage

Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule

5-10

bei Zusage

Fehlende Möglichkeit zum Reiten

5-10

bei Zusage

Fehlende Kinderbetreuung

5-10

bei Zusage

Unmöglichkeit des Badens im Meer

10-20

je nach Prospekt und zumutbarer Ausweichmöglichkeit

Verschmutzter Strand

10-20

 

Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme

5-10

bei Zusage

Fehlende Snack- oder Strandbar

0-5

je nach Ersatzmöglichkeit

Fehlender FKK-Strand

10-20

bei Zusage

Fehlendes Restaurant oder Supermarkt

 

bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit

a) bei Hotelverpflegung

0-5

 

b) bei Selbstverpflegung

10-20

 

Fehlende Vergnügungseinrichtung (Disco, Nachtklub, Kino, Animation)

5-15

bei Zusage

Fehlende Boutique oder Ladenstraße

0-5

je nach Ausweichmöglichkeit

Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten

20-30

des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs

Fehlende Reiseleistung

 

 

a) bloße Organisation

0-5

 

b) bei Besichtigungsreisen

10-20

 

c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung

20-30

bei Zusage

Zeitverlust durch notwendigen Umzug

 

anteiliger Reisepreis für

a) im gleichen Hotel

 

1/2 Tag

b) in anderes Hotel

 

1 Tag

Kemptener Reisemängeltabelle

Zusätzlich kann die Kemptener Reisemängeltabelle zur Orientierung sowie als Informationsquelle genutzt werden. Erstellt wurde sie von Ernst Führich von der Fachhochschule Kempten. Die Kemptener Reisemängeltabelle stellt Urteile verschiedener Gerichte in Deutschland zum Thema Reisemängel zusammen.

Würzburger Tabelle zu Kreuzfahrten

Wer Reisemängel auf einer Kreuzfahrt geltend machen will, kann auf die Würzburger Tabelle zurückgreifen. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung von Urteilen über Reisemängel bei Kreuzfahrten vom Rechtsanwalt Rodrega. Die Tabelle wird ständig aktualisiert.

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