Sonne, Strand und Ungeziefer: Reisemängel geltend machen
Tipps & Tricks wie man Reisemängel geltend machen kann
Der Urlaub soll die schönste Zeit im Jahr sein. Sonne, Strand und Meer sollen für Spaß, Ruhe und Entspannung sorgen. Doch was, wenn der Urlaub zum Gruseltrip wird? Dreckige Hotelzimmer, schlechtes Essen, entfallener Shuttle-Service sind nur einige von vielen Mängeln, die am Urlaubsort für eine böse Überraschung sorgen. Es gilt: Verläuft die gebuchte Pauschalreise nicht wie vom Reiseveranstalter angeboten, hat der Reisende das Recht, den Reisepreis im Nachhinein zu mindern beziehungsweise eine Entschädigung zu fordern.
Die Top 3 der Reisemängel
Erhebliche Mängel gibt es viele. Zu den häufigsten gehören jedoch eine dreckige Unterkunft, Lärmbelästigung durch Baustellen direkt vor dem Hotel oder durch zu laute Musik in der Hotelanlage sowie schlechter Service.
Wer solchen oder anderen Mängeln am Urlaubsort begegnet, hat das Recht auf Entschädigung. Das ist aber leider nicht so einfach. Kein Reiseveranstalter gibt eigene Mängel gerne zu. Immerhin wurde die Anlage mit großer Wahrscheinlichkeit im Katalog oder im Internet deutlich attraktiver dargestellt. Oftmals zieht sich der Prozess, die Reisekosten – oder einen Teil davon – erstattet zu bekommen, über mehrere Wochen oder Monate. In manchen Fällen endet der ganze Stress und Aufwand für den Geschädigten sogar erfolglos.
Reisemängel dokumentieren
Um Reisemängel geltend zu machen, sollten daher folgende Punkte beachtet werden:
- Reisemängel sofort der Reiseleitung vor Ort melden
- Mängel in einer Mängelliste protokollieren
- Fotos oder Videos von den Reisemängeln machen
- Zeugen suchen, die über dieseleben Mängel klagen (Adressen-Austausch nicht vergessen)
- Bei Flugausfall oder –verspätung dies von der Airline schriftlich bestätigen lassen
Oft hilft nur noch der Anwalt
Wer diese Schritte befolgt, hat bessere Chancen, seinen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. In vielen Fällen hilft jedoch nur noch ein Anwalt weiter. Das ist wiederum mit hohen Kosten verbunden – ganz zu schweigen von den Nerven und der Zeit, die bei solch einem Prozess drauf gehen. Doch auch mit einem Anwalt hat man keine Garantie auf Erfolg.
Es ist ratsam, seine Rechte bereits vor der Reise im Internet zu recherchieren. Einen kostenlosen und unverbindlichen Rechtscheck kann man zum Beispiel auf stress-im-urlaub.de machen.
Entschädigung
Je nach Mangel steht dem Reisenden eine Reisepreisminderung und Schadensersatz zu. Abzuraten ist hingegen von der Annahme von Reisegutscheinen als Entschädigung. Solche Gutscheine sind in der Regel minderwertig und decken nicht annährend den Preis, der dem Geschädigten zustehen würde. Besonders achtsam sollte man sein, wenn die Gutscheine vom selben Reiseveranstalter angeboten werden, der bereits schon das Hotel – trotz der Mängel – an den Touristen gebracht hat.
Frankfurter Tabelle
Die Frankfurter Tabelle gibt einen Überblick, welche Entschädigung Reisenden bei welchen Mängeln zusteht. Die Tabelle wurde vom Landgericht Frankfurt in den 1980er Jahren entwickelt. Aufgebaut wurde die Tabelle durch Urteile des Landgerichts Frankfurt. Die angegebenen Prozentsätze dienen als Orientierung. Die Gerichte sind bei der Beurteilung ihrer Fälle jedoch nicht an die Frankfurter Tabelle gebunden und können individuell entscheiden.
Der in der Tabelle aufgeführte Prozentsatz pro Mängel wird vom Gesamtreisepreis inklusive Transportkosten erhoben. Liegen mehrere Mängel vor, addieren sich die Prozentsätze. Wird die gebuchte Reise durch die Gesamtheit der einzelnen Mängel so stark beeinträchtigt, hat der Reisende einen Anspruch, den vollen Reisepreis zurück zu fordern (§651 f Abs. 2 BGB).
Eine Kündigung des Reisevertrags ist dann rechtens, wenn Mängel von mindestens 20 Prozent vorliegen (§ 651e Abs. 1 BGB). Wer die Reise unter diesem Grund abbricht, hat das Recht, auf Kosten des Veranstalters nachhause gebracht zu werden.
Unterkunft
Mängel |
|
Minderung in % |
|
Bemerkung |
Andere Unterkunft als gebucht |
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10-25 |
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je nach Entfernung |
Abweichende Lage der Unterkunft (größere Strandentfernung) |
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5-15 |
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Abweichende Art der Unterkunft im gebuchten Hotel (Hotelzimmer statt Ferienwohnung) |
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5 - 10 |
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Abweichende Art der Zimmer |
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entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden. |
- Doppelzimmer statt Einzelzimmer |
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20 |
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- Dreibettzimmer statt Einzelzimmer |
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25 |
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- Dreibettzimmer statt Doppelzimmer |
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20-25 |
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- Vierbettzimmer statt Doppelzimmer |
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20-30 |
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Mängel in der Ausstattung des Zimmers |
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- zu kleine Fläche |
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5-10 |
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- fehlender Balkon |
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5-10 |
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bei Zusage / je nach Jahreszeit |
- fehlender Meerblick |
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5-10 |
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bei Zusage |
- fehlendes eigenes Bad/WC |
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15-25 |
|
bei Zusage |
- fehlendes eigenes WC |
|
15 |
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- fehlende eigene Dusche |
|
10 |
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bei Zusage |
- fehlende Klimaanlage |
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10-20 |
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bei Zusage / je nach Jahreszeit |
- fehlendes Radio/TV |
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5 |
|
bei Zusage |
- zu geringes Mobiliar |
|
5-15 |
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- Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) |
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10-50 |
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- Ungeziefer |
|
10-50 |
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|
Ausfall von Versorgungseinrichtungen |
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- Toilette |
|
15 |
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- Bad/Warmwasserboiler |
|
15 |
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- Stromausfall/Gasausfall |
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10-20 |
|
|
- Wasser |
|
10 |
|
|
- Klimaanlage |
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10-20 |
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je nach Jahreszeit |
- Fahrstuhl |
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5-10 |
|
je nach Stockwerk |
Service |
|
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- vollkommener Ausfall |
|
25 |
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- schlechte Reinigung |
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10-20 |
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- ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) |
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5-10 |
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Beeinträchtigungen |
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|
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|
- Lärm am Tage |
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5-25 |
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|
- Lärm in der Nacht |
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10-40 |
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|
- Gerüche |
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5-15 |
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Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) |
|
20-40 |
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je nach Art der Prospektzusage, zum Beispiel bei einem Kururlaub |
Verpflegung
Mängel |
Minderung in % |
Bemerkung |
Vollkommener Ausfall |
50 |
|
Inhaltliche Mängel |
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- Eintöniger Speisezettel |
5 |
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- Nicht genügend warme Speisen |
10 |
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- Verdorbene / ungenießbare Speisen |
20-30 |
|
Service |
|
|
- Selbstbedienung (statt Kellner) |
10-15 |
|
- Lange Wartezeiten |
5-15 |
|
- Essen in Schichten |
10 |
|
- Verschmutzte Tische |
5-10 |
|
- Verschmutztes Geschirr, Besteck |
10-15 |
|
- Fehlende Klimaanlage im Speisesaal |
5-10 |
bei Zusage |
Transport
Mängel |
Minderung in % |
Bemerkung |
Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus |
5+ |
Für jede weitere Stunde Verspätung erhalten Sie 5% des durchschnittlichen Tagespreises der Reise zurück |
Ausstattungsmängel |
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- niedrigere Klasse |
10-15 |
|
- erhebliche Abweichung vom normalen Standard |
5-10 |
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Service |
|
|
- Verpflegung |
5 |
|
- Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) |
5 |
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Auswechslung des Transportmittels |
der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis |
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Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel |
Kosten des Ersatztransportmittels |
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Sonstiges
Mängel |
Minderung in % |
Bemerkung |
Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool |
10-20 |
bei Zusage |
Fehlendes Hallenbad |
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bei Zusage, soweit nach Jahreszeit benutzbar |
a) bei vorhandenem Swimmingpool |
10 |
|
b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool |
20 |
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Fehlende Sauna |
5 |
bei Zusage |
Fehlender Tennisplatz |
5-10 |
bei Zusage |
Fehlendes Mini-Golf |
3-5 |
bei Zusage |
Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule |
5-10 |
bei Zusage |
Fehlende Möglichkeit zum Reiten |
5-10 |
bei Zusage |
Fehlende Kinderbetreuung |
5-10 |
bei Zusage |
Unmöglichkeit des Badens im Meer |
10-20 |
je nach Prospekt und zumutbarer Ausweichmöglichkeit |
Verschmutzter Strand |
10-20 |
|
Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme |
5-10 |
bei Zusage |
Fehlende Snack- oder Strandbar |
0-5 |
je nach Ersatzmöglichkeit |
Fehlender FKK-Strand |
10-20 |
bei Zusage |
Fehlendes Restaurant oder Supermarkt |
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bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit |
a) bei Hotelverpflegung |
0-5 |
|
b) bei Selbstverpflegung |
10-20 |
|
Fehlende Vergnügungseinrichtung (Disco, Nachtklub, Kino, Animation) |
5-15 |
bei Zusage |
Fehlende Boutique oder Ladenstraße |
0-5 |
je nach Ausweichmöglichkeit |
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten |
20-30 |
des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs |
Fehlende Reiseleistung |
|
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a) bloße Organisation |
0-5 |
|
b) bei Besichtigungsreisen |
10-20 |
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c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung |
20-30 |
bei Zusage |
Zeitverlust durch notwendigen Umzug |
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anteiliger Reisepreis für |
a) im gleichen Hotel |
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1/2 Tag |
b) in anderes Hotel |
|
1 Tag |
Kemptener Reisemängeltabelle
Zusätzlich kann die Kemptener Reisemängeltabelle zur Orientierung sowie als Informationsquelle genutzt werden. Erstellt wurde sie von Ernst Führich von der Fachhochschule Kempten. Die Kemptener Reisemängeltabelle stellt Urteile verschiedener Gerichte in Deutschland zum Thema Reisemängel zusammen.
Würzburger Tabelle zu Kreuzfahrten
Wer Reisemängel auf einer Kreuzfahrt geltend machen will, kann auf die Würzburger Tabelle zurückgreifen. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung von Urteilen über Reisemängel bei Kreuzfahrten vom Rechtsanwalt Rodrega. Die Tabelle wird ständig aktualisiert.